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Grunderwerbsteuer-Rechner

Berechnen Sie die Grunderwerbsteuer für Ihren Immobilienkauf — für alle 16 Bundesländer, inklusive Erbpacht-Sonderfall. Kostenlos und sofort, ohne Anmeldung.

Grunderwerbsteuer berechnen

Erbpacht / Erbbaurecht?

Grunderwerbsteuer nach Bundesland

Die Grunderwerbsteuer wird beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie fällig und ist Ländersache: Jedes der 16 Bundesländer legt seinen eigenen Steuersatz fest. Die aktuellen Sätze für 2026 im Überblick:

BundeslandSteuersatzSteuer bei 300.000 €
Bayern3,5 %10.500
Sachsen3,5 %10.500
Hamburg5,5 %16.500
Baden-Württemberg5,0 %15.000
Berlin6,0 %18.000
Brandenburg6,5 %19.500
Bremen5,0 %15.000
Hessen6,0 %18.000
Mecklenburg-Vorpommern6,0 %18.000
Niedersachsen5,0 %15.000
Nordrhein-Westfalen6,5 %19.500
Rheinland-Pfalz5,0 %15.000
Saarland6,5 %19.500
Sachsen-Anhalt5,0 %15.000
Schleswig-Holstein6,5 %19.500
Thüringen5,0 %15.000

Grunderwerbsteuer bei Erbpacht

Bei Erbbaurechtsgrundstücken (Erbpacht) weicht die Berechnungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer vom regulären Kaufpreis ab. Das Finanzamt setzt als Bemessungsgrundlage den kapitalisieren Erbpachtzins an: Jahrespacht multipliziert mit dem sogenannten Vervielfältiger, der von der Restlaufzeit des Erbbaurechts abhängt.

Ist der so ermittelte Kapitalwert höher als ein eventuell gezahlter Kaufpreis für das Erbbaurecht, gilt der Kapitalwert als Bemessungsgrundlage. Unser Rechner berücksichtigt diese Besonderheit automatisch, sobald Sie die Erbpacht-Option aktivieren.

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