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Grunderwerbsteuer-Rechner 2026

Berechne die Grunderwerbsteuer für deinen Immobilienkauf — für alle 16 Bundesländer, inklusive Erbpacht-Sonderfall.

Grunderwerbsteuer berechnen

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Grunderwerbsteuer nach Bundesland

Die Grunderwerbsteuer wird beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie fällig und ist Ländersache: Jedes der 16 Bundesländer legt seinen eigenen Steuersatz fest. Die aktuellen Sätze für 2026 im Überblick:

BundeslandSteuersatzSteuer bei 300.000 €
Bayern3,5 %10.500 €
Sachsen3,5 %10.500 €
Hamburg5,5 %16.500 €
Baden-Württemberg5,0 %15.000 €
Berlin6,0 %18.000 €
Brandenburg6,5 %19.500 €
Bremen5,0 %15.000 €
Hessen6,0 %18.000 €
Mecklenburg-Vorpommern6,0 %18.000 €
Niedersachsen5,0 %15.000 €
Nordrhein-Westfalen6,5 %19.500 €
Rheinland-Pfalz5,0 %15.000 €
Saarland6,5 %19.500 €
Sachsen-Anhalt5,0 %15.000 €
Schleswig-Holstein6,5 %19.500 €
Thüringen5,0 %15.000 €

Grunderwerbsteuer bei Erbpacht

Bei Erbbaurechtsgrundstücken (Erbpacht) weicht die Berechnungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer vom regulären Kaufpreis ab. Das Finanzamt setzt als Bemessungsgrundlage den kapitalisieren Erbpachtzins an: Jahrespacht multipliziert mit dem sogenannten Vervielfältiger, der von der Restlaufzeit des Erbbaurechts abhängt.

Ist der so ermittelte Kapitalwert höher als ein eventuell gezahlter Kaufpreis für das Erbbaurecht, gilt der Kapitalwert als Bemessungsgrundlage. Unser Rechner berücksichtigt diese Besonderheit automatisch, sobald du die Erbpacht-Option aktivieren.

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