GEG-Sanierungspflicht-Rechner
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet Käufer unter bestimmten Umständen zur energetischen Sanierung. Prüfen Sie hier kostenlos, ob Ihre Wunschimmobilie betroffen ist.
GEG-Sanierungspflicht prüfen
Ermitteln Sie, welche gesetzlichen Sanierungspflichten nach dem Gebäudeenergiegesetz für Ihre Immobilie gelten.
GEG-Sanierungspflicht bei Eigentümerwechsel
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, dass neue Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses innerhalb von zwei Jahren nach dem Eigentümerwechsel bestimmte energetische Mindestanforderungen erfüllen müssen. Im Mittelpunkt steht dabei die Dämmung der obersten Geschossdecke sowie — unter bestimmten Voraussetzungen — der Austausch alter Heizungsanlagen.
Betroffen sind vor allem Gebäude mit Baujahr vor 2002, die nach dem 1. November 2020 den Eigentümer wechseln. Die Pflicht gilt jedoch nicht für alle Gebäudetypen gleich: Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern unterliegen anderen Regeln als selbst genutzte Einfamilienhäuser. Unser Prüf-Modul analysiert die relevanten Parameter und zeigt Ihnen auf einen Blick, ob und welche Maßnahmen nötig sind.
Die Kosten energetischer Sanierungsmaßnahmen können erheblich sein — je nach Gebäude und Umfang zwischen einigen Tausend und mehreren Zehntausend Euro. Käufer sollten diese potenziellen Ausgaben frühzeitig in ihre Finanzierungsplanung einbeziehen und vom Verkäufer relevante Nachweise (Energieausweis, Heizungsunterlagen) anfordern.
GEG-Sanierungspflicht beim Hauskauf
Beim Hauskauf ist die GEG-Sanierungspflicht ein häufig unterschätztes Thema. Viele Käufer konzentrieren sich auf Kaufpreis und Finanzierung, vergessen jedoch, die energetische Qualität des Gebäudes zu prüfen. Dabei kann eine Sanierungspflicht die tatsächlichen Gesamtkosten des Kaufs deutlich erhöhen.
Besonders bei älteren Bestandsgebäuden empfiehlt sich daher eine professionelle Energieberatung vor dem Kauf. Der Energieausweis gibt erste Hinweise, reicht für eine vollständige Risikoabschätzung aber nicht aus. Unser Rechner gibt Ihnen eine erste Orientierung — für eine verbindliche Einschätzung sollten Sie einen zugelassenen Energieberater hinzuziehen.
Ausnahmen von der Sanierungspflicht
Das GEG sieht verschiedene Ausnahmen von der Sanierungspflicht vor. So sind Eigentümer, die ihre Immobilie selbst nutzen und das Gebäude bereits vor dem 1. Februar 2002 bewohnt haben, von der Austauschpflicht für Heizkessel ausgenommen. Darüber hinaus gibt es Ausnahmen bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit, bei Denkmalschutz sowie bei bestimmten Gebäudegrößen.
Wichtig: Die Ausnahmetatbestände sind im Einzelfall zu prüfen. Eine pauschale Befreiung gibt es nicht. Unser Prüf-Modul berücksichtigt die gängigsten Ausnahmekonstellationen und zeigt Ihnen, ob Ihre Situation möglicherweise unter eine Ausnahmeregelung fällt.