Warum Immobilienbewertung wichtig ist
Bevor Sie ein Kaufangebot machen, sollten Sie wissen: Was ist die Immobilie wirklich wert? Nur so können Sie beurteilen, ob der geforderte Kaufpreis angemessen ist — oder ob Sie zu viel bezahlen würden.
Die Immobilienbewertung nach deutschen Normen (ImmoWertV) kennt drei anerkannte Verfahren, die je nach Immobilientyp eingesetzt werden.
Verfahren 1: Das Vergleichswertverfahren
Wie funktioniert es?
Das Vergleichswertverfahren ermittelt den Wert einer Immobilie anhand von Verkaufspreisen vergleichbarer Objekte. Es ist das direkteste und in der Regel aussagekräftigste Verfahren.
Voraussetzung: Es muss ausreichend viele vergleichbare Objekte in der Nähe geben, deren Verkaufspreise bekannt sind. Die Daten kommen aus dem Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse.
Wann wird es angewendet?
- Eigentumswohnungen in städtischen Gebieten
- Reihenhäuser und Doppelhaushälften in homogenen Wohngebieten
- Einfamilienhäuser in Gebieten mit vielen Vergleichsobjekten
Beispielrechnung
In einem bestimmten Stadtgebiet wurden in den letzten 12 Monaten 20 Eigentumswohnungen verkauft, die Ihrer ähnlich sind. Der Durchschnittspreis liegt bei 3.800 Euro/m². Ihre Wohnung hat 75 m². Vergleichswert: 75 × 3.800 = 285.000 Euro.
Korrekturfaktoren berücksichtigen: Lage im Haus (EG vs. OG), Balkon, Modernisierungsstand, Ausrichtung.
Verfahren 2: Das Ertragswertverfahren
Wie funktioniert es?
Das Ertragswertverfahren berechnet den Wert einer Immobilie aus ihrer Fähigkeit, Erträge zu erwirtschaften — also aus den erzielbaren Mieteinnahmen.
Formel (vereinfacht): Ertragswert = Jahresreinertrag / Liegenschaftszinssatz
Dabei ist:
- Jahresreinertrag = Jahresmiete minus Bewirtschaftungskosten (Instandhaltung, Verwaltung, Mietausfall-Risiko)
- Liegenschaftszinssatz = marktüblicher Zinssatz für die Kapitalisierung von Immobilienerträgen (bestimmt von Gutachterausschüssen, ca. 2–5%)
Beispielrechnung
- Jahresmiete: 24.000 Euro (2.000 Euro/Monat)
- Bewirtschaftungskosten (30%): 7.200 Euro
- Jahresreinertrag: 16.800 Euro
- Liegenschaftszinssatz: 3%
- Ertragswert: 16.800 / 0,03 = 560.000 Euro
Wann wird es angewendet?
- Mehrfamilienhäuser
- Gewerblich genutzte Immobilien
- Renditeobjekte allgemein
Limitation
Das Ertragswertverfahren spiegelt wider, was ein Investor für die Mieteinnahmen zu zahlen bereit ist. Für selbstgenutzte Immobilien ist es weniger relevant.



