Ihre Rechte in der Wohnungseigentümergemeinschaft
Als Wohnungseigentümer sind Sie Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Mit dieser Mitgliedschaft verbinden sich nicht nur Pflichten — Sie haben auch erhebliche Rechte, die Ihre Interessen schützen.
Das WEG wurde 2020 grundlegend reformiert. Die Neuregelungen haben die Rechte der Eigentümer in mancher Hinsicht gestärkt, in anderer Hinsicht eingeschränkt.
Das Stimmrecht
Grundregeln
Jeder Eigentümer hat in der Eigentümerversammlung das Recht, abzustimmen. Die Ausgestaltung des Stimmrechts richtet sich nach der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung:
- Kopfprinzip: Jeder Eigentümer hat eine Stimme — unabhängig von der Wohnungsgröße
- Anteilsprinzip: Das Stimmgewicht richtet sich nach dem Miteigentumsanteil
- Objektprinzip: Pro Wohneinheit eine Stimme (relevant, wenn jemand mehrere Wohnungen besitzt)
Abstimmungsmodalitäten
- Einfache Mehrheit: Für die meisten Beschlüsse
- Qualifizierte Mehrheit: Für bestimmte Maßnahmen (mindestens 2/3 der abgegebenen Stimmen und mehr als 1/2 der Miteigentumsanteile)
- Allstimmigkeit: Für Änderungen der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
Das Recht auf Information und Einsicht
Auskunftsrecht
Jeder Eigentümer kann vom Verwalter und von der Gemeinschaft Auskunft verlangen über:
- Haushaltsplan und tatsächliche Ausgaben
- Stand der Instandhaltungsrücklage
- Abgeschlossene Verträge
- Beschlüsse, die gefasst wurden
Einsichtsrecht in Verwaltungsunterlagen
Sie haben das Recht, alle relevanten Verwaltungsunterlagen einzusehen:
- Wirtschaftspläne und Jahresabrechnungen
- Protokolle der Eigentümerversammlungen
- Verträge mit Handwerkern und Dienstleistern
- Kontoauszüge der Gemeinschaft
Praxistipp: Fordern Sie diese Unterlagen vor dem Kauf beim Verkäufer an — nicht erst nach dem Kauf.
Das Anfechtungsrecht
Wann können Sie anfechten?
Wenn die Gemeinschaft einen Beschluss fasst, der gegen das Gesetz, die Teilungserklärung oder die Gemeinschaftsordnung verstößt, können Sie diesen Beschluss gerichtlich anfechten.
Beispiele für anfechtbare Beschlüsse:
- Beschlüsse, die einzelne Eigentümer unangemessen benachteiligen
- Beschlüsse, die die Kompetenzen der Versammlung überschreiten
- Beschlüsse, bei denen Abstimmungsfehler aufgetreten sind
Anfechtungsfrist
Die Anfechtungsklage muss innerhalb von einem Monat nach der Eigentümerversammlung erhoben werden. Wer diese Frist versäumt, verliert sein Anfechtungsrecht — auch wenn der Beschluss rechtswidrig war.
Wo klagen?
Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
Das Recht auf ordnungsmäßige Verwaltung
Was ist ordnungsmäßige Verwaltung?
Das Gesetz verlangt eine "ordnungsmäßige Verwaltung" des gemeinschaftlichen Eigentums. Dazu gehört:
- Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums
- Abschluss von Versicherungen
- Bildung einer ausreichenden Instandhaltungsrücklage
- Aufstellung eines Wirtschaftsplans
Was können Sie tun, wenn die Verwaltung versagt?
Seit der WEG-Reform 2020 haben einzelne Eigentümer das Recht, die Gemeinschaft auf Durchführung bestimmter Maßnahmen zu verklagen, wenn diese notwendig sind und die Gemeinschaft nicht handelt.



