Welche Sanierungspflichten gibt es beim Immobilienkauf?
Der Kauf eines Bestandsgebäudes bedeutet in vielen Fällen: Sie erwerben nicht nur eine Immobilie, sondern auch eine Reihe gesetzlicher Verpflichtungen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, dass bestimmte Maßnahmen nach einem Eigentümerwechsel innerhalb festgelegter Fristen durchgeführt werden müssen.
Wer diese Pflichten ignoriert, riskiert Bußgelder und hohe Nachrüstungskosten zu einem ungünstigen Zeitpunkt.
Die gesetzlichen Pflichtmaßnahmen im Überblick
Pflicht 1: Dämmung der obersten Geschossdecke
Die häufigste und oft günstigste Pflichtmaßnahme: Wenn die oberste Geschossdecke (also die Decke zum unbeheizten Dachboden) ungedämmt ist, muss sie nachgerüstet werden. Alternativ kann das Dach selbst gedämmt werden.
Typische Kosten:
- Einblasdämmung in die Decke: 15 bis 30 Euro pro Quadratmeter
- Auf-Sparren-Dämmung des Dachs: 80 bis 150 Euro pro Quadratmeter
Bei einem Einfamilienhaus mit 100 m² Grundfläche bedeutet das: 1.500 bis 15.000 Euro je nach gewählter Methode.
Pflicht 2: Dämmung von Heizungs- und Warmwasserrohren
Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen (Keller, Garage, ungedämmtes Dachgeschoss) müssen mit einer Wärmedämmung versehen werden. Diese Pflicht besteht unabhängig vom Baujahr des Gebäudes.
Typische Kosten:
- Material und Montage: 20 bis 40 Euro pro laufenden Meter
- Bei 50 Metern Rohrlänge: 1.000 bis 2.000 Euro
Pflicht 3: Heizungstausch nach GEG §72
Ölheizungen, die älter als 30 Jahre sind, dürfen grundsätzlich nicht mehr betrieben werden. Das gilt für "Konstanttemperaturkessel" — also einfache Heizkessel ohne Brennwerttechnik. Niedertemperatur- und Brennwertkessel sind von dieser Regelung ausgenommen.
Was das bedeutet: Wenn das Haus einen alten Ölkessel besitzt, müssen Sie nach dem Kauf unter Umständen sofort handeln.
Darüber hinaus: Das Heizungs-Upgrade
Die 65-Prozent-Erneuerbare-Energie-Pflicht
Zusätzlich zu den o.g. Pflichtmaßnahmen gilt: Wenn eine Heizungsanlage ohnehin erneuert werden muss (weil sie defekt ist oder weil Sie sie modernisieren möchten), muss die neue Anlage ab 2024 zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Optionen zur Erfüllung dieser Anforderung:
- Wärmepumpe (Luft-Wasser oder Erdwärme)
- Biomasse-Heizung (Pellets, Hackschnitzel)
- Solarthermie in Kombination mit anderen Wärmequellen
- Wärnetz-Anschluss (Fernwärme, wenn verfügbar)
- Hybridheizung (z.B. Gasbrennwert + Wärmepumpe + Photovoltaik)



