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BAFA-Förderung für Sanierung
Förderung

BAFA-Förderung für Sanierung

30. Oktober 2025·10 min Lesezeit

Was ist das BAFA?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine Bundesbehörde, die u.a. für die Auszahlung von Energieeffizienz-Fördermitteln zuständig ist. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verwaltet das BAFA die Förderung von Einzelmaßnahmen.

Der wesentliche Unterschied zur KfW: BAFA zahlt Direktzuschüsse — also echtes Geld, das direkt auf Ihr Konto überwiesen wird. Keine Kredite, keine Rückzahlung.

Was fördert das BAFA?

Heizungsoptimierung (BEG-Einzelmaßnahmen)

Wärmepumpen:

  • Luft-Wasser-Wärmepumpen
  • Sole-Wasser-Wärmepumpen (Erdwärme)
  • Wasser-Wasser-Wärmepumpen

Grundförderung: 30% der förderfähigen Kosten Effizienzbonus: +5% bei hoher Jahresarbeitszahl Klimageschwindigkeitsbonus: +20% beim Tausch einer fossilen Heizung bis 31.12.2028 Einkommensbonus: +30% für Haushalte mit einem Jahreseinkommen unter 40.000 Euro

Maximale Förderung: 70% der förderfähigen Kosten (Summe aller Boni) Förderhöchstbetrag: 30.000 Euro pro Wohneinheit (bei Eigennutzung)

Biomasse-Heizungen:

  • Pelletheizungen
  • Hackschnitzel-Heizungen
  • Scheitholzkessel

Grundförderung: 30% (mit Bonus bis 40%)

Solarthermie:

  • Thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung
  • Solarthermie zur Heizungsunterstützung

Förderung: 30–35% der förderfähigen Kosten

Gebäudehülle (nur mit Effizienzhaus-Standard oder iSFP)

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen) werden über das BEG-Programm gefördert, wenn:

  • Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt, oder
  • Das Gebäude nach der Sanierung einen bestimmten Effizienzhaus-Standard erreicht

Förderung:

  • Außenwand-Dämmung: 15% + 5% iSFP-Bonus = 20%
  • Dach-Dämmung: 15% + 5% iSFP-Bonus = 20%
  • Fenster und Türen: 15% + 5% iSFP-Bonus = 20%

Wie hoch sind die förderfähigen Kosten?

Das BAFA fördert nicht den gesamten Rechnungsbetrag, sondern nur bestimmte förderfähige Kosten:

  • Kosten der Anlage (Material)
  • Montagekosten
  • Nebenarbeiten (z.B. Verlegung von Leitungen)
  • Energetische Fachplanung und Baubegleitung

Nicht förderfähig:

  • Eigenleistungen
  • Kosten für nicht direkt sanierungsrelevante Arbeiten
  • Mehrwertsteuer ist förderfähig!

Der BAFA-Antragsprozess

Schritt 1: Energieberater beauftragen

Für viele Maßnahmen (insbesondere größere Sanierungen) benötigen Sie einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten. Dieser erstellt den Sanierungsplan und begleitet die Umsetzung.

Schritt 2: Angebot einholen und Antrag stellen

Wichtig: Der BAFA-Antrag muss vor der Auftragserteilung gestellt werden. Holen Sie zuerst das Angebot ein, stellen Sie dann den Antrag, und erst wenn die Förderung bewilligt ist, erteilen Sie den Auftrag.

Der Antrag wird online auf dem BAFA-Portal gestellt: www.bafa.de

Schritt 3: Maßnahme durchführen lassen

Nach der Bewilligung (oder nach Erhalt der vorzeitigen Maßnahmegenehmigung) beauftragen Sie das Handwerksunternehmen.

Schritt 4: Verwendungsnachweis einreichen

Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie den Verwendungsnachweis mit Rechnungen und dem Nachweis der Zahlung ein. Das BAFA überweist dann den Zuschuss.

Kombination mit KfW

BAFA-Förderungen für Einzelmaßnahmen lassen sich mit KfW-Krediten kombinieren. Sie können z.B.:

  • KfW 261 Kredit für den Großteil der Finanzierung nutzen
  • BAFA-Zuschuss für die Wärmepumpe erhalten

Wichtig: Die Gesamtförderung darf die förderfähigen Kosten nicht übersteigen (kein "Überförderungsverbot" bei Boni, aber die Basis wird angerechnet).

Häufige Fehler beim BAFA-Antrag

  1. Auftrag vor Antrag: Wenn Sie das Handwerksunternehmen erst beauftragen und dann den Antrag stellen, ist die Förderung weg
  2. Nicht zugelassenes Fachunternehmen: Einige Maßnahmen erfordern Fachunternehmen aus dem "Installer-Suchservice"
  3. Fehlende Belege: Bewahren Sie alle Rechnungen, Zahlungsbelege und Fotos auf
  4. Fristen verpasst: Nach Abschluss der Maßnahme haben Sie eine bestimmte Frist für den Verwendungsnachweis

Aktuelle Änderungen 2025

Die Bundesförderung wird regelmäßig angepasst. Stand Anfang 2025:

  • Grundförderung Heizung: 30%
  • Klimageschwindigkeitsbonus bis Ende 2028 verfügbar
  • Einkommensbonus: 30% für Einkommen unter 40.000 Euro
  • Alle Boni zusammen: maximal 70%

Hinweis: Förderbedingungen können sich ändern. Prüfen Sie immer die aktuellen Konditionen auf www.bafa.de.

Fazit: BAFA-Förderung frühzeitig einplanen

BAFA-Zuschüsse können eine Wärmepumpen-Installation um 40–70% vergünstigen. Das macht den Tausch einer alten Heizung wirtschaftlich attraktiv. Planen Sie die Förderung von Beginn an und holen Sie professionelle Beratung ein — ein Energieberater amortisiert sich schnell durch die optimale Nutzung aller Fördermöglichkeiten.

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