Was ist das BAFA?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine Bundesbehörde, die u.a. für die Auszahlung von Energieeffizienz-Fördermitteln zuständig ist. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verwaltet das BAFA die Förderung von Einzelmaßnahmen.
Der wesentliche Unterschied zur KfW: BAFA zahlt Direktzuschüsse — also echtes Geld, das direkt auf Ihr Konto überwiesen wird. Keine Kredite, keine Rückzahlung.
Was fördert das BAFA?
Heizungsoptimierung (BEG-Einzelmaßnahmen)
Wärmepumpen:
- Luft-Wasser-Wärmepumpen
- Sole-Wasser-Wärmepumpen (Erdwärme)
- Wasser-Wasser-Wärmepumpen
Grundförderung: 30% der förderfähigen Kosten Effizienzbonus: +5% bei hoher Jahresarbeitszahl Klimageschwindigkeitsbonus: +20% beim Tausch einer fossilen Heizung bis 31.12.2028 Einkommensbonus: +30% für Haushalte mit einem Jahreseinkommen unter 40.000 Euro
Maximale Förderung: 70% der förderfähigen Kosten (Summe aller Boni) Förderhöchstbetrag: 30.000 Euro pro Wohneinheit (bei Eigennutzung)
Biomasse-Heizungen:
- Pelletheizungen
- Hackschnitzel-Heizungen
- Scheitholzkessel
Grundförderung: 30% (mit Bonus bis 40%)
Solarthermie:
- Thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung
- Solarthermie zur Heizungsunterstützung
Förderung: 30–35% der förderfähigen Kosten
Gebäudehülle (nur mit Effizienzhaus-Standard oder iSFP)
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen) werden über das BEG-Programm gefördert, wenn:
- Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt, oder
- Das Gebäude nach der Sanierung einen bestimmten Effizienzhaus-Standard erreicht
Förderung:
- Außenwand-Dämmung: 15% + 5% iSFP-Bonus = 20%
- Dach-Dämmung: 15% + 5% iSFP-Bonus = 20%
- Fenster und Türen: 15% + 5% iSFP-Bonus = 20%
Wie hoch sind die förderfähigen Kosten?
Das BAFA fördert nicht den gesamten Rechnungsbetrag, sondern nur bestimmte förderfähige Kosten:
- Kosten der Anlage (Material)
- Montagekosten
- Nebenarbeiten (z.B. Verlegung von Leitungen)
- Energetische Fachplanung und Baubegleitung
Nicht förderfähig:
- Eigenleistungen
- Kosten für nicht direkt sanierungsrelevante Arbeiten
- Mehrwertsteuer ist förderfähig!
Der BAFA-Antragsprozess
Schritt 1: Energieberater beauftragen
Für viele Maßnahmen (insbesondere größere Sanierungen) benötigen Sie einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten. Dieser erstellt den Sanierungsplan und begleitet die Umsetzung.
Schritt 2: Angebot einholen und Antrag stellen
Wichtig: Der BAFA-Antrag muss vor der Auftragserteilung gestellt werden. Holen Sie zuerst das Angebot ein, stellen Sie dann den Antrag, und erst wenn die Förderung bewilligt ist, erteilen Sie den Auftrag.
Der Antrag wird online auf dem BAFA-Portal gestellt: www.bafa.de
Schritt 3: Maßnahme durchführen lassen
Nach der Bewilligung (oder nach Erhalt der vorzeitigen Maßnahmegenehmigung) beauftragen Sie das Handwerksunternehmen.
Schritt 4: Verwendungsnachweis einreichen
Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie den Verwendungsnachweis mit Rechnungen und dem Nachweis der Zahlung ein. Das BAFA überweist dann den Zuschuss.

